Unsere Produkte
Hinweis: Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir Patienten leider nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor:
„Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.”
Die Rechtsprechung hat bisher „Sachinformation” mit einer „werblichen” Maßnahme gleichgesetzt. Wir wünschen uns gut informierte Patienten. Wir bedauern daher, dass wir wegen dieser Rechtslage den Patienten unsere Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen.
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Antidota
Gegengifte -
Zink
Behandlung bei Zinkmangel -
Elektrolytlösungen
Mineralstoffe und Spurenelemente -
Organprotektive Lösungen
Schutz der Organe bei Transplantationen -
Röntgenkontrastmittel
Mittel zur Darstellung von Gefäßen und Organen -
Therapeutika
Arzneimittel für die Intensivmedizin

